Erläuterung zum wissenschaftlichen Programm des HAI 2019
Es gibt zwei verschiedene Arten von Beiträgen zum wissenschaftlichen Programm, die sich aufgrund ihrer Organisation und Struktur grundlegend unterscheiden und im Folgenden erläutert werden:
1. Wissenschaftliches Programm der einzelnen Themengebiete:
Anästhesie, Intensivmedizin, Schmerz- & Palliativmedizin, Kinderanästhesie,
Pflegesymposium, Rettungsdienst & Notfallmedizin und Management, Kommunikation und Recht.
Alle Sitzungen, die unter diesen Themenschwerpunkten im Programm aufgeführt werden, sind rein wissenschaftliche
Veranstaltungen, die durch das Wissenschaftliche Komitee in enger Zusammenarbeit mit DGAI
und DGF entworfen und nicht durch die Industrie beeinflusst wurden. Diese Sitzungen enthalten teilweise
einen Hinweis – „Mit freundlicher Unterstützung der …“ – für ein Sponsoring von einer oder mehreren
Firmen. Eine Einflussnahme auf die Inhalte der Sitzung oder die Auswahl der Referenten und Vorsitzenden
ist damit nicht verbunden. Die Fachgesellschaft trägt die Kosten der Referenten inklusive Anreise, Teilnehmergebühren
und Übernachtung. Honorare werden im Rahmen des wissenschaftlichen Programms grundsätzlich
nicht von der DGAI bezahlt. Die namentlich aufgeführten Referenten leisten durch ihren Vortrag
einen freiwilligen und unabhängigen Beitrag zum wissenschaftlichen Programm und wurden durch das
wissenschaftliche Komitee in Abstimmung mit DGAI und DGF ausgewählt und eingeladen. Das Gleiche gilt
für die als Vorsitzende der Sitzung aufgeführten Personen. Etwaige Nebenabsprachen erfolgen ohne Wissen
und ohne Genehmigung der DGAI.
2. „Satellitensymposium“:
Bei dieser Art von Veranstaltung handelt es sich um einen rein industriell organisierten Beitrag. Die DGAI stellt den Firmen das Forum des Kongresses inklusive Räumlichkeiten und Tagungstechnik zur Verfügung. Die Festlegung des Termins für das Symposium und die Auswahl des Raumes erfolgt in beiderseitigem Einvernehmen. Die Auswahl der Themen und Referenten geschieht auf den Vorschlag der namentlich genannten Firmen unter Beteiligung des Beirats des Kongresses im Reviewverfahren. Für die Unterbringung und Reisekosten sowie gegebenenfalls bezahlte Honorare an die Referenten oder Vorsitzenden ist alleine die genannte Firma verantwortlich. Im Programm erscheint unterhalb des Symposiums der Hinweis – „Organisiert durch …“ – .